Wir sind umgezogen!
Sie finden uns weiterhin im Naumannpark
in der Wilhelm-Kabus-Straße 70
Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, helfen bei der Projektierung bzw. bei der Projekt-abwicklung Ihres Bauvorhabens, geben Ihnen Informationen zu möglichen Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten und empfehlen Ihnen auf Wunsch einen zertifizierten SenerTec-Fachpartner in Ihrer Nähe.
Bei uns erhalten Sie ausführliche Planungshilfen für den Dachs, dadurch profitieren Sie von der umfassenden Produktdokumentation seitens des Herstellers SenerTec Schweinfurt.
Ob hydraulische, elektrische oder abgasseitige Einbindung – wir stehen Ihnen mit unserem Know-how und unserer langjährigen Erfahrungen zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie und Ihre Kunden auch gemeinsam vor Ort.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Korrespondenz mit Behörden, notwendigen Anmeldungen bei örtlichen Energieversorgern und bei der Abstimmung mit dem Bezirks-Schornsteinfegermeister.
Unsere Servicemitarbeiter sind durch die regelmäßige Schulungsteilnahmen beim Hersteller auf dem aktuellsten Stand.
Praxiserfahrungen durch den Betrieb von über 800 Dachs-Heizkraftanlagen und größeren Blockheizkraftwerken gewährleisten Ihnen einen zuverlässigen Service für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb Ihres Dachses.
Gerne bieten wir Ihnen auf Anfrage für Ihre Dachs-Anlage auch langfristige Regelwartungs- oder Instandhaltungsverträge an.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit sich die Energiesteuer, welche auf den im Dachs genutzten Brennstoff gezahlt wurde, im nachfolgenden Kalenderjahr von Ihrem zuständigen Hauptzollamt rückerstatten zu lassen. Gerne hilft Ihnen das SenerTec Center Berlin-Brandenburg hierbei.
Für die Energiesteuerrückerstattung finden Sie jedes Kalenderjahr ein aktuelles Abrechnungsprogramm auf unserer Internetseite. Wenn Sie diese Energiesteuerrückerstattung zum ersten Mal beantragen, sollten Sie dem Antrag eine Kopie des Inbetriebnahmeprotokolls, der Zulassung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und das Technischen Datenblattes beifügen. Zu jedem Antrag gehört ein Nachweis über die Brennstofflieferung in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum (Kopie der Brennstoffrechnung).
Die für den Antrag notwendigen Betriebsstundenstand des Dachses am 31.12. des Abrechnungsjahres können Sie am Regler Ihres Dachses ablesen (Reglermenü „1/10“). Der Dachs speichert diesen Wert im Regler bis zum 31.12. des nachfolgenden Jahres.
Die Rückerstattung wird Ihnen gewährt, wenn der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Hauptzollamt gestellt wird und eingegangen ist. Der Erstattungsantrag für das Jahr 2021 muss also spätestens bis zum 31.12.2022 gestellt und eingereichtwerden.
Die Version für das Abrechnungsjahr 2021 finden Sie ab jetzt hier.